Planung & Abläufe · Hamburg
Reinigungsturnus in der Hausordnung: transparent für alle
Die Hausordnung ist der richtige Ort, um den Reinigungsturnus sichtbar zu machen: Was der Dienstleister übernimmt, welche Kehrwochen oder Eigenleistungen gelten und wie Beanstandungen laufen. Transparenz dort reduziert Reibung im Haus.

Was in die Hausordnung gehört
Ein kurzer Abschnitt genügt: „Das Treppenhaus wird jeden Dienstag gereinigt. Der Dienstleister übernimmt Stufen, Handläufe, Flure und Kellerflure. Müllplatz und Gehwege werden wöchentlich kontrolliert, im Winter gilt der Winterdienstplan.“
Dazu die Grenzen: Was der Dienst nicht macht (Einheiten, private Gegenstände in Fluren) und was von Bewohnern erwartet wird (freie Wege, keine Lagerung im Flur). Beides verhindert die häufigsten Missverständnisse.
Kehrwochen und Eigenleistungen
Wo Kehrwochen gelten, sollte die Hausordnung den Wechsel beschreiben: Wer ist wann dran, was umfasst die Kehrwoche, was passiert bei Verhinderung. Der Dienstleister kann die Grundpflege daneben übernehmen — beides muss nicht konkurrieren.
Wichtig ist die klare Trennung: Was der Turnus leistet und was Eigenleistung bleibt. Wird die Aufteilung geändert, folgt die Hausordnung nach — nicht umgekehrt.
Mitbestimmung und Aktualisierung
Änderungen des Turnus betreffen Mieter und Eigentümer: Die Verwaltung kommuniziert sie vorab, die Hausordnung wird aktualisiert. Bei WEGs läuft die Änderung über den Beschluss.
Die Aktualität prüft die Verwaltung einmal im Jahr: Stimmen Aushang, Hausordnung und laufender Vertrag noch überein? Drift zwischen den drei Dokumenten ist die häufigste Quelle für Reibung im Haus.
Zum Prüfen und Vorbereiten
- Reinigungsturnus kurz und konkret formulieren
- Grenzen des Dienstleisters benennen
- Kehrwochen oder Eigenleistungen klar abtrennen
- Änderungen vorab kommunizieren
- Hausordnung, Aushang und Vertrag jährlich abgleichen
GO Service und die Hausordnung
GO Service liefert auf Wunsch Formulierungsvorschläge für die Hausordnung — kurz, verständlich, mit dem konkreten Turnus des Objekts.
Wir halten die vereinbarten Tage ein und melden Ausnahmen vorab, damit Hausordnung und Realität übereinstimmen.
Häufige Fragen
Muss der Reinigungsturnus in die Hausordnung?
Es gibt keine Pflicht, aber er gehört dort hin: Transparenz im Haus reduziert Beanstandungen spürbar.
Können Kehrwochen und Dienstleister kombiniert werden?
Ja, bei klarer Trennung: Was der Turnus leistet und was Eigenleistung bleibt, steht in der Hausordnung.
Wer ändert die Hausordnung?
Die Verwaltung; bei WEGs über den Beschluss. Änderungen werden den Bewohnern vorab mitgeteilt.
Quellen und weitere Informationen
Dieser Ratgeber wurde mit KI-Unterstützung erstellt. Er dient der Vorbereitung Ihres Auftrags. Maßgeblich sind die Anforderungen Ihres Objekts und der konkret vereinbarte Leistungsumfang.
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