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Kosten & Angebotsgrundlagen · Hamburg

Preisanpassung in der Gebäudereinigung 2026: Was Auftraggeber prüfen sollten

Für Auftraggeber zählt 2026 vor allem eines: Ein Reinigungspreis ist nur realistisch, wenn kalkulierte Stunden und Stundensatz zur beschriebenen Leistung passen. Die Untergrenze bilden die Branchenmindestlöhne – seit dem 1. Januar 2026 15,00 € je Stunde für Innen- und Unterhaltsreinigung und 18,40 € für Glas- und Fassadenreinigung, verbindlich bis zum 31. Dezember 2026. Daran lässt sich auch prüfen, ob eine angekündigte Preisanpassung nachvollziehbar ist.

Feuchtwischen eines Bürobodens mit einem Flachmopp – illustrative Szene
Illustration zur Leistung · KI-generiertes Motiv

Die Lohnuntergrenze 2026: Basis jeder Kalkulation

Die Mindestlöhne der Gebäudereinigung stammen aus einem Tarifvertrag vom 15. November 2024. Über die Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung gelten sie für alle Reinigungsbetriebe – unabhängig davon, ob ein Betrieb tarifgebunden ist. Die Verordnung trat am 1. Februar 2025 in Kraft und läuft mit Ablauf des 31. Dezember 2026 aus. Für Auftraggeber sind die Werte die Untergrenze, unter der kein seriöses Angebot kalkuliert sein kann.

Branchenmindestlöhne Gebäudereinigung als Kalkulationsuntergrenze (bundeseinheitlich, je Stunde)
LohngruppeTätigkeitab 01.01.2025ab 01.01.2026
1Innen- und Unterhaltsreinigung, Verkehrs- und Freiflächen, Winterdienst14,25 €15,00 €
6Glas- und Fassadenreinigung17,65 €18,40 €

Warum Glas- und Fassadenreinigung anders kalkuliert wird

Innen- und Unterhaltsreinigung, die Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich Winterdienst sowie einfache Glasreinigung an Mobiliar, Vitrinen oder Glastüren gehören tariflich zur Lohngruppe 1.

Glas- und Fassadenreinigung – Fenster, Glasflächen mit Glasreinigungstechnik und Fassaden – gehört zur Lohngruppe 6. Für Ihr Angebot bedeutet das: Fensterreinigung ist in der Kalkulation von vornherein teurer als die Treppenhausreinigung. Lassen Sie beide Positionen deshalb getrennt ausweisen.

Lohn ist nicht gleich Preis

Der Mindestlohn ist nur ein Baustein des Stundenverrechnungssatzes, den Sie im Angebot sehen. Hinzu kommen Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, Fahrtzeiten zwischen Objekten, Reinigungsmittel und Maschinen, Einsatzleitung, Versicherungen und Verwaltung.

Deshalb liegt ein seriös kalkulierter Stundensatz deutlich über dem Mindestlohn. Ein Preis, der kaum über dem Lohn liegt, ist rechnerisch nur möglich, wenn weniger Stunden geleistet werden als nötig – oder wenn an anderer Stelle gespart wird.

Eine Preisanpassung nachvollziehen

Zum Jahreswechsel kündigen viele Reinigungsfirmen Preisanpassungen an. Maßgeblich ist zuerst Ihr Vertrag: Enthält er eine Preisanpassungsklausel, und woran ist sie gekoppelt? Häufig sind es die Branchenmindestlöhne.

Von 2025 auf 2026 stiegen die Mindestlöhne in Lohngruppe 1 von 14,25 € auf 15,00 € (rund 5,3 %) und in Lohngruppe 6 von 17,65 € auf 18,40 € (rund 4,2 %). Weil der Lohn nur ein Teil des Preises ist, ist eine Erhöhung des Gesamtpreises in voller Höhe dieser Prozentsätze nur dann schlüssig, wenn der Preis fast vollständig aus Lohnkosten besteht. Bitten Sie um eine kurze Begründung, welcher Anteil auf Lohnkosten entfällt.

Zum Prüfen und Vorbereiten

  • Vertrag auf eine Preisanpassungsklausel und ihre Bezugsgröße prüfen
  • Anteil der Lohnkosten am Preis erfragen
  • Erhöhung getrennt nach Unterhaltsreinigung und Glasreinigung ausweisen lassen
  • Leistungsumfang bestätigen lassen: gleiche Flächen, gleicher Turnus
  • Termin der Anpassung und künftige Anpassungen schriftlich festhalten

Angebote richtig lesen

Viele Angebote nennen nur einen Monatspreis. Für einen fairen Vergleich brauchen Sie aber zwei Größen: wie viele Stunden pro Einsatz oder Monat kalkuliert sind und welche Leistungen darin enthalten sind. Erst dann sehen Sie, ob ein günstiger Preis auf effizienter Planung beruht oder auf einer knappen Stundenzahl, die später zu Lücken führt.

Prüfen Sie außerdem die Laufzeit. Verträge, die über das Jahresende 2026 hinausreichen, sollten regeln, wie mit künftigen Änderungen der Branchenmindestlöhne umgegangen wird. Eine klar formulierte Preisanpassungsklausel ist für beide Seiten fairer als eine stille Reduzierung der Leistung.

Zum Prüfen und Vorbereiten

  • kalkulierte Stunden je Einsatz bzw. je Monat erfragen
  • Leistungsverzeichnis mit Räumen, Tätigkeiten und Turnus beilegen lassen
  • Glas- und Fassadenarbeiten getrennt von der Unterhaltsreinigung ausweisen
  • Zuschläge für Wochenende, Feiertage oder Nachtarbeit klären
  • Preisanpassung bei Laufzeiten über den 31.12.2026 hinaus regeln
  • Ansprechpartner und Qualitätskontrolle im Vertrag festhalten

Warnsignale bei sehr niedrigen Preisen

Ein auffällig günstiges Angebot ist nicht automatisch unseriös. Es sollte aber Fragen auslösen: Wie viele Stunden sind vorgesehen? Werden alle Flächen aus dem Leistungsverzeichnis wirklich gereinigt? Wer kontrolliert die Ausführung?

Wenn die Antworten vage bleiben oder die Stundenzahl für die beschriebene Fläche offensichtlich nicht ausreicht, ist Vorsicht angebracht. Unrealistische Kalkulationen zeigen sich meist nach einigen Wochen: Bereiche werden ausgelassen, Intervalle gestreckt oder das Personal wechselt häufig. Ein nachvollziehbar kalkuliertes Angebot ist auf Dauer fast immer die günstigere Lösung.

Häufige Fragen

Was kostet eine Reinigungsfirma pro Stunde 2026?

Einen Einheitspreis gibt es nicht. Die Untergrenze bildet der Branchenmindestlohn, den der Betrieb seinen Beschäftigten zahlen muss: seit 1. Januar 2026 15,00 € pro Stunde für Innen- und Unterhaltsreinigung und 18,40 € für Glas- und Fassadenreinigung. Der Stundensatz im Angebot liegt deutlich darüber, weil er zusätzlich Sozialabgaben, Urlaub, Krankheitstage, Fahrtzeiten, Material, Maschinen, Einsatzleitung, Versicherungen und Verwaltung abdeckt. Vergleichen Sie deshalb kalkulierte Stunden und Leistungsverzeichnis, nicht nur den Stundenpreis.

Darf meine Reinigungsfirma 2026 die Preise erhöhen?

Maßgeblich ist Ihr Vertrag. Prüfen Sie, ob er eine Preisanpassungsklausel enthält und woran sie gekoppelt ist – häufig an die Branchenmindestlöhne. Lassen Sie sich eine Anpassung nachvollziehbar begründen: welcher Anteil des Preises auf Lohnkosten entfällt und um wie viel Prozent dieser Anteil gestiegen ist.

Gelten die Branchenlöhne für jeden Reinigungsanbieter?

Ja. Die Mindestlöhne sind durch die Zehnte Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung für alle Arbeitgeber der Branche verbindlich.

Wie wird der Winterdienst kalkuliert?

Die Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich des Winterdienstes ist tariflich der Lohngruppe 1 zugeordnet. Dazu kommen beim Winterdienst Bereitschaft, Streumittel und die Zahl der Einsätze.

Warum ist der Stundensatz im Angebot höher als der Mindestlohn?

Der Stundensatz deckt neben dem Lohn auch Sozialabgaben, Urlaub, Krankheitstage, Fahrtzeiten, Material, Maschinen, Einsatzleitung, Versicherungen und Verwaltung. Der Lohn ist nur ein Teil davon.

Quellen und weitere Informationen

Dieser Ratgeber wurde mit KI-Unterstützung erstellt. Er dient der Vorbereitung Ihres Auftrags. Maßgeblich sind die Anforderungen Ihres Objekts und der konkret vereinbarte Leistungsumfang.

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